Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt
Am 23.9.2016 ht der Bundesrat seine Stellungnahme beschlossen und an die EU-Kommission weitergeleitet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 23.9.2016 hat der Bundesrat den Beschluss zu einer Stellungnahme gefasst, in der er die Empfehlngen der Ausschüsse aufgreift. Er übermittelt sie direkt an die Kommission.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):Am 12.9.2016 haben die Ausschüsse des Bundesrats ihre Empfehlungen ausgesprochen. Sie weisen darauf hin, dass Online-Plattformen nicht nur für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung relevant seien. Auch solle der Bundesrat aufzeigen, wie Over-The-Top-Kommunikationsdienste zunehmend mit klassischen Telekommunikationsdiensten in Wettbewerb träten. Dies mache stärkere regulatorische Gleichbehandlung erforderlich durch eine Modernisierung des existierenden Regulierungsrahmens.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Am 27.5.2016 hat der Bundesrat eine Unterrichtung durch die Europäische Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt (COM(2016) 288 final). Das ursprüngliche Kommissionsdokument stammt vom 25.5.2016.
Online-Plattformen gehören zur Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Die EU-Kommission teilt ihre bisherigen Erkenntnisstand mit:
- Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung von Online-
Plattformen; - Standpunkts der Kommission zu den mit Online-Plattformen einhergehenden Innovationsmöglichkeiten und regulatorischen Herausforderungen sowie Entwicklung eines Konzepts zur Förderung ihrer Weiterentwicklung.
Der Mitteilung sind ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen und ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beigefügt.
Ziel ist ein neuer Regelungsrahmen, der die nachhaltige Entwicklung und die Ausweitung des Geschäftsmodells der Online-Plattformen in Europa fördert. Bislang ist Europa in 28 verschiedene Regelwerke zerspflittert, wodurch Online-Plattformen in einem Binnenmarkt nicht in den Genuss sämtlicher Vorteile der Plattformwirtschaft kommen und das Wachstum europäischer Plattform-Start-ups anregen kann. Zudem erleichtert ein einheitlicher Rahmen, die geltenden EU-Rechtsvorschriften zu Wettbewerb, Verbraucherschutz, Schutz personenbezogener Daten und Freiheiten des Binnenmarktes durchzusetzen. Der grenzüberschreitende Charakter der Plattformen erfordert eine gute behördliche Zusammenarbeit. Schließlich können die Plattformen ihre innovationsfördernde Rolle nur wahrnehmen, wenn mit auf EU-Ebene vorgeschlagenen regulatorischen Maßnahmen künftig nur konkrete Probleme behandelt werden, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Art oder Aktivität von Online-Plattformen ermittelt wurden.
Folgende Faustregeln gelten bei der Erarbeitung von Lösungen für mit Online-Plattformen
zusammenhängende Probleme:
- gleiche Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste;
- verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen zum Schutz der Grundwerte;
- Transparenz und Fairness zur Erhaltung des Nutzervertrauens und der Innovationsfähigkeit;
- offene und diskriminierungsfreie Märkte in einer datengesteuerten Wirtschaft.
CR online News berichtete dazu auch hier.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
2016_09_Beschluss des BRats_Drs.290/16 (Beschluss)_23.9. |
2016_09_Empfehlungen der Ausschüsse des BRats_Drs. 290/1/16_12.9. |
2016_05_Unterrichtung des BRats durch die EU-Kommission_Drs. 290/16_27.5. |