53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Multimediageräte; Verhüllungsverbot)
Am 12.7.2017 haben zwei Bundesministerien eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht, die das Ablenkungsrisiko durch Multimediageräte reduzieren soll und eine Reihe von Bußgeldern anhebt bzw. schafft, inkl. eines Gesichtsverhüllungsverbotes.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 12.7.2017 haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUD) gemeinsam die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats gemäß Art. 80 II GG, damit die Verordnung in Kraft treten kann.
Die Verordnung zielt auf mehrere Regelungsgegenstände:
- Reduktion des Blick-Ablenkungsrisikos durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt durch Ausweitung des hand-held-Verbotes auf sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik und Verankerung technischer Zusatzausstattungen wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und head-up-Display (Bußgelder von 100 bis 200 € und bis zu 1 Monat Fahrverbot für Kfz-Fahrer, 55 € für Radfahrer)
- Verdeckungs- oder Verhüllungsverbot für Kfz-Führer, um die Identitätsfeststellung bei automatisierter Verkehrsüberwachung sicherzustellen (Bußgeld 60 €)
- Umsetzung einer EU-Verordnung zur Seuchenkontrolle: Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, um unverzügliche Abholung, Sammlung und Beförderung bestimmter tierischer Nebenprodukte zu ermöglichen
- generelle Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen
- Schaffung eines eigenen Bußgeldtatbestandes für Verstöße gegen das Lkw-Verbot auf Brücken, deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist (500 € und 2 Monate Fahrverbot)
- Heraufsetzung der Geldbußen bei Verstößen gegen die Rettungsgassenregelung (200 bis 320 €, bis 1 Monat Fahrverbot)
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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2017_07_53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften_Drs. 556/17_12.7. |