VO zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt - EU-weite Vorschriften für Drohnen
Am 26.6.2018 hat der EU-Rat die aktualisierten Vorschriften zur Gewährleistung der Flugscherheit und der sicheren Nutzung von Drohnen angenommen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 26.6.2018 hat der EU-Rat der VO zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Zivilluftfahrt zugestimmt.
Sie enthält aktualisierte gemeinsame Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt, ein neues Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und erstmals EU-weit geltende Vorschriften für zivile Drohnen.
Die Verordnung soll ein EU-weit einheitliches Sicherheitsniveau herstellen und gleichzeitig Rechtssicherheit zur Förderung der Branche schaffen.
Enthalten sind Bestimmungen hinsichtlich der Sicherheit von Drohnen, Gefahrenabwehr, Schutz der Privatsphäre und von personenbezogenenen Daten. Weiterhin werden Voraussetzungen für Drohnenbetreiber formuliert. Diese müssen eine Schulung absolvieren und ihre Drohnen in einem nationalen Register eintragen lassen.
Siehe hierzu auch die Meldung der CRonline, die Pressemitteilungen des EU-Rats und des EU-Parlaments.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2018_06_VO zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt v. 15.6.2018 |
2015_12: Vorschlag der EU-Kommission v. 7.12.2015 |