Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
Am 8.7.2021 wurde das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät im BGBl. verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 8.7.2021 wurde das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät im BGBl., S. 2281 (berichtigt S. 3678) verkündet.
Text der Vorversion(en):Am 25.6.2021 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen.
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Am 20.5.2021 hat der Bundestag das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen und den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
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Am 19.5.2021 hat der Innenausschuss seine Beschlussempfehlung, außerdem der Haushaltsausschuss seinen Bericht veröffentlicht. Die FDP-Fraktion veröffentlichte legte zudem einen Entschließungsantrag vor.
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Am 31.3.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät veröffentlicht.
Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)
2021_08_Berichtigung BGBl. |
2021_07_Verkündung BGBl. |
2021_06_BR-Beschluss |
2021_05_BT-Beschluss |
2021_05_Entschließungsantrag FDP |
2021_05_Beschlussempfehlung Innenausschuss |
2021_05_Bericht Haushaltsausschuss |
2021_03_Regierungsentwurf |