TTDSG - TK und Telemedien DatenschutzGTT

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Text der Vorversion(en):


Am 13.4.2021 wurde der Bundestag durch die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung unterrichtet.

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Am 26.3.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Folgende Anpassungen sollen u.a. vorgenommen werden:

  • Klarstellung der Gesetzgebungsbefugnis der Länder in Bezug auf die Regelung weitergehender Datenverarbeitungsbefugnisse in § 1 Abs. 3 S. 3 TTDSG
  • Vorlagenachweis der Berechtigung von Erben, § 4 S. 2 und S. 3 TTDSG

Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass nach wie vor viele Rechtsfragen ungeklärt blieben, die vor allem die Zulässigkeit des Setzens von Cookies sowie die Verarbeitung der mit ihnen erfassten Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Telemediendiensten betreffen.

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Am 15.3.2021 haben die Ausschüsse ihre Empfehlungen zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. 

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Am 12.2.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien vorgelegt. 

Ziel ist die erforderliche Anpassung Datenschutzbestimmungen des TKG und des TMG an die DSGVO und die rechtssichere Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in der Richtlinie 2002/58/EG  in der durch die Richtlinie 2009/136/EG geänderten Fassung ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht. 

Der Gesetzesentwurf soll für Rechtsklarheit im Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG sorgen und einen wirksamen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Endnutzer gewährleisten.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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2021_04_Unterrichtung BTag durch die BReg v. 13.4.2021

2021_03_Stellungnahme BRat v. 26.3.2021

2021_03_Empfehlungen Ausschüsse v. 15.3.2021

2021_08_GesetzesE BReg v. 9.8.2021

2021_02_GesetzesE BReg v. 2.12.2021



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2021 10:41

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