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Geheimdienstreform: DAV fordert einen „Anwalt der Betroffenen“

avatar  Niko Härting

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat heute Vorschläge für eine umfassende Geheimdienstreform veröffentlicht.

Der DAV fordert insbesondere, dass ein „Anwalt der Betroffenen“ in jedes Verfahren einzubeziehen ist, in dem es um anlasslose Ãœberwachungsmaßnahmen geht. Die Genehmigung von Ãœberwachungsmaßnahmen darf nicht – wie jetzt – einem geheimen Zwiegespräch zwischen den Geheimdiensten und der G10-Kommission überlassen bleiben. Der „Anwalt der Betroffenen“ soll in jedem Genehmigungsverfahren die Interessen derjenigen vertreten, deren Kommunikation heimlich überwacht werden soll. Setzt sich die G10-Kommission über Bedenken des „Anwalts der Betroffenen“ hinweg, muss der Anwalt auch ein Klagerecht erhalten. Nur so kann die rechtsstaatlich gebotene, effektive Kontrolle von Ãœberwachungsmaßnahmen erreicht werden.

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Die Kernforderungen des DAV lauten:

1. „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ Der flotte Spruch der Kanzlerin muss Wirklichkeit werden. Das G10-Gesetz muss auch für Auslands-Auslands-Kommunikation gelten. „Weltraumtheorien“ darf es in Zukunft nicht mehr geben.

2. Alle Eingriffsgesetze sind zeitlich zu befristen. Jede Änderung und Erweiterung des G10-Gesetzes und des BND-Gesetzes ist mit einem Ablaufdatum zu versehen.

3. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei den nachrichtendienstlichen Befugnissen: Weg von der Generalklausel, hin zu enumerativen Aufzählungen.

4. Die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium brauchen dringend zusätzliches, qualifiziertes Personal und zusätzliche Sachmittel.

5. Jede Form der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bedarf einer Kontrolle. es darf keinen kontrollfreien „informellen“ Austausch der Dienste geben.

6. Der DAV fordert die Einrichtung eines „Anwalts der Betroffenen“, der in jedes G10-Genehmigungsverfahren einzubeziehen ist.

7. Der DAV fordert einen verstärkten Schutz der Anwaltskommunikation vor dem heimlichen Zugriff der Nachrichtendienste.

(http://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-47-15-reformbedarf-nachrichtendienste)

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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