Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
Am 26.2.2014 hat das Europäische Parlament in 1. Lesung seinen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission zur Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts festgelegt.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Die Entschließung des Parlaments enthält Änderungsvorschläge zum Verordnungsentwurf (siehe Dokument Oral P7_TA-PROV[2014]0159). Die Synopse umfasst mehrere hundert Abänderungen.
Autor: Dr. Malek Barudi, M.Jur (Oxford), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Am 11.10.2011 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht veröffentlicht. Ziel dieses Vorschlags ist die Förderung von Kaufverträgen mit grenzüberschreitendem Charakter und eine damit einhergehende Stärkung des Binnenmarktes.
Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigen die unterschiedlichen Vertragsrechtssysteme der Mitgliedstaaten bisher effektive Exporte in andere Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit, sich mit ausländischem Recht auseinanderzusetzen bzw. langwierige Verhandlungen über das anwendbare Recht zu führen, verursachten hohe Transaktionskosten für Unternehmen. Die Verordnung soll in diesem Punkt Abhilfe schaffen und als zweites Vertragsrecht fakultativ neben den bestehenden Rechtssystemen existieren, um den beteiligten Parteien eine einfache Rechtswahl zu ermöglichen. Einen weiteren Vorteil des Vorschlags sieht die Kommission darin, dass die Verordnung ein einheitliches hohes Verbraucherschutzniveau etablieren könnte.
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll demzufolge insbesondere den Bedürfnissen der klein- und mittelständischen Unternehmen sowie der Verbraucher entsprechen. Eine Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung auf Geschäftsbeziehungen, in denen keine der Parteien Verbraucher oder KMU ist, ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Vereinfachung des Online-Handels im Vordergrund der Überlegungen zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht steht. Explizit wird in der Mitteilung der Kommission darauf hingewiesen, dass das Gemeinsame Kaufrecht auch den Kauf von Musik- und Filmdateien, Software und anderer aus dem Internet zu beziehender digitaler Güter umfasst.
Ob der Vorschlag Zustimmung findet und inwieweit ein fakultatives Instrument die gesteckten Ziele erreichen kann, wird die zukünftige Entwicklung zeigen.
Autor: Malek Barudi, M.Jur (Oxford), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Oral P7_TA-PROV(2014)0159 |
Mitteilung der Kommission [KOM(2011)636] |
Vorschlag für Verordnung über Gemeinsames Europäisches Kaufrecht [KOM(2011)635] |