Nachrichtenübersicht Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
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Zu § 52a UrhG:
- Funke, CR 2014, R4 zu § 52a UrhG als Rechtsgrundlage für das zur Verfügungstellen von bis zu 12% und max. 100 Seiten geschützter Werke für Teilnehmer universitärer Lehrveranstaltungen (BGH v. 28.11.2013, CR 2014, 686).
- Raapke, CR 2013, R 56 zur Definition des zulässigen Nutzungsumfangs nach § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG durch BGH v. 20.3.2013.
- Heckmann, CR 2012, R47 zur Konkretisierung der Reichweite von § 52a UrhG durch OLG Stuttgart v. 4.4.2012.
- Mantz, "Die Risikoverteilung bei urheberrechtlichen Abmahnungen - Neue Wege mit § 97a UrhG?", CR 2014, 189 - 193, betrachtet kritisch die weitgehend neu gestaltete Beweislast- und Risikoverteilung bei urheberrechtlichen Abmahnungen nach § 97a UrhG.
- Schmitz/Eckhardt, "Mehr Verbraucherschutz durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", CR 2013, 818 - 822, untersuchen, inwieweit die neu eingeführte höhere Informationspflicht der Inkassoinstitute gegenüber dem Schuldner zu einer Verbesserung im Spannungsverhältnis zur Garantie des Fernmeldegeheimnisses führt.
Am 20.9.2013 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen und damit dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt.
Am 26.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Die schon in den vorangegangenen Entwürfen des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesregierung vorgesehene Formulierung des § 38 Abs. 4 UrhG wurde wortgleich übernommen.
Am 5.7.2013 wurde das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 2. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Der EuGH, Urt. v. 16.4.2013, CR 2013, 356 - 360, hat die Klage des Königreichs Spanien abgelehnt, den Ratsbeschlusses über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitlichen Patents für nichtig zu erklären.
- Hasenstab, CR 2013, R23, berichtet, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 19.2.2013 das EU-Patentübereinkommen unterzeichnet hat.
- Gaster, "Die EU-Patentreform", CR 2013, 69 - 78, skizziert die Hintergründe und Motive sowie die verschiedenen Phasen der Entstehungsgeschichte des Reformpakets, kommentiert die wesentlichen Regelungen und gibt einen Ausblick zu den noch anstehenden Implementierungserfordernissen und zu möglichen anderweitigen Herausforderungen.
Am 18.07.2012 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen.
Am 11.7.2012 hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier einen Vorschlag für eine Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt vorgelegt.