Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden
Am 14.1.2019 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 14.1.2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1 vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):
Am 4.12.2018 hat der Rat der EU die Verordnung zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden angenommen.
Die Verordnung soll die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln verbessern und an das digitale Zeitalter anpassen. Illegale Wettbewerbspraktiken in der EU sollen erschwert werden.
Die neuen Regeln sollen die Kooperationen zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission vereinfachen.
Zudem soll sichergestellt werden, dass freier und offener Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 21.11.2018 haben der Rat der EU und das Parlament einen Verordnungsvorschlag zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden veröffentlicht.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 20.6.2018 hat sich der Rat der EU unter bulgarischer Präsidentschaft mit dem EU-Parlament geeinigt, neue Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln an das digitale Zeitalter anzupassen und illegale Wettbewerbspraktiken in der EU zu adressieren.
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Rates der EU.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2018_11_Richtlinienvorschlag_PE-CONS 42/18 v. 21.11.2018 |