Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union
Am 4.11.2011 hat der Bundesrat eine Stellungnahme (Drs. 413/11) zum "Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt " (KOM[2011] 427 ), das die Europäische Kommission am 13.7.2011 vorgelegt hatte, beschlossen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
- Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, da ein praktikabler Rechtsrahmen erforderlich sei, um die grenzüberschreitenden Sachverhalte, die beim Online-Vertrieb audiovisueller Medien vorliegen, handhaben zu können.
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Allerdings dürfe das Urheberrecht nicht isoliert betrachtet werden. Insbesondere seien auch das Rundfunkrecht sowie das Leistungsschutzrecht der Sendeunternehmen betroffen.
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Der Bundesrat hofft auf realistische, nicht überambitionierte Vorschläge, die eine Chance auf Umsetzung haben.
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Priorität sollte die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Rechteklärung haben, um eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber für gemeinschaftsweite Onlinenutzung sicherzustellen.
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Der Bundesrat hält eine weitere Harmonisierung des materiellen Urheberrechts sowie eine Überwindung des Territorialitätsprinzips für wünschenswert.
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Eine Erweiterung des Ursprungsland-Grundsatzes solle nicht erfolgen. Die Bestimmung des anwendbaren Rechts verliere an Bedeutung, je stärker das materielle Recht harmonisiert sei.
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Ein einheitlicher europäischer Urheberrechtskodex solle nicht primäres Ziel sein, da durch das Vorantreiben eines solchen Großprojekts andere Harmonisierungsaufgaben in den Hintergrund treten könnten.
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Der Bundesrat bezweifelt die Zweckmäßigkeit eines einheitlichen europäischen Urheberrechtstitels, egal ob mit oder ohne Registrierung. Vorzugswürdig sei die weitere Harmonisierung durch Richtlinien.
Die Europäische Kommission hatte alle interessierten Kreise dazu aufgerufen, bis zum 18.11.2011 ihre Stellungnahmen einzureichen, um auf deren Grundlage über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Autor: Dipl.-Jur. André Sabellek, B.Sc., Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Grünbuch der Europäischen Kommission vom 13.7.2011 |
Stellungnahme des Bundesrates vom 4.11.2011 |