Bundesratsinitiative Hamburgs: Die Lex StreetView

Am 18.8.2010 hat die Bundesregierung den von Hamburg zunächst in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Hinblick auf georeferenzierte Bilddienste á la Google StreetView nunmehr dem Bundestag zugeleitet und mit ihrer Stellungnahme versehen. In der Stellungnahme wird ein Problembewusstsein bestätigt; die Bundesregierung befürchtet jedoch bei einer Verschärfung werden Standortnachteile für Deutschland.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 9.7.2010 hat der Bundesrat den überarbeiteten Gesetzentwurf beschlossen; bei den inhaltlichen Kernpunkten ist es geblieben. Zugleich wurde ein Entschließungsantrag angenommen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, im Dialog mit den Ländern datenschutzrechtliche Regelungen auch hinsichtlich anderer neuer Herausforderungen zu finden.

In der Bundesratssitzung am 7. 5.2010 ist das Saarland dem Antrag beigetreten, Rheinland-Pfalz hat grundsätzliche Zustimmung geäußert. Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen, wobei der Innenausschuss federführend ist.

Der hamburgische Justizsenator Till Steffen hat für sein Bundesland am 28.4.2010 im Bundesrat die Einfügung verschiedener Vorschriften mit Bezug zu Google StreetView ins Bundesdatenschutzgesetz beantragt. Der Antrag befasst sich vor allem mit Informationspflichten und Widerspruchsrechten bei systematisch georeferenzierten Fotografien.

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen

  • eine Klarstellung des Begriffs der allgemeinen Zugänglichkeit dahingehend, dass bei Überwindung von Blickschutzvorrichtungen für Fotografien keine allgemeine Zugänglichkeit gegeben ist;
  • eine Pflicht für verantwortliche Stellen, die Fotografien zum Zweck der systematischen Georeferenzierung anfertigen wollen, die Datenschutzbehörde und über Zeitungsanzeigen auch die Öffentlichkeit zu informieren;
  • eine Verpflichtung zur Unkenntlichmachung von Personen und Kfz-Kennzeichen auf den angefertigten Fotografien und eine klare Frist zur Löschung der Rohdaten;
  • ein Widerspruchsrecht für Grundstückseigentümer, Mieter und abgebildete Personen.

Der Gesetzentwurf soll die "Panoramafreiheit" (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUrhG) einschränken. Eine Beschränkung der Freiheit im Rahmen z.B. der Medienberichterstattung ist wegen des klar auf StreetView-artige Dienste begrenzten Anwendungsbereichs nicht beabsichtigt. 

Autor: Dennis Jlussi, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

       _______



Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg vom 28.04.2010 (BR-Drs. 259-10)

Beschlussdrucksache des Bundesrats vom 9.07.2010 (BR-Drs. 259-10(B))

Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Bundestag mit Stellungnahme der Bundesregierung vom 18.08.2010 (BT-Drs. 17/2765)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.03.2012 14:41

zurück zur vorherigen Seite