Änderung der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung zum 1. Juni 2010

Am 31.5.2011 ist der Übergangszeitraum für Altverträge gemäß Art. 9 der Vertikal-GVO abgelaufen. Die praktisch relevanten Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Vertikal-GVO und den überarbeiteten Vertikalen Leitlinien der Europäischen Kommission verbunden sind, stellt Polley, CR 2010, 625 - 630, vor und erörtert ausführlich die Grundsätze für den Internetvertrieb.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Nach Art. 9 der Vertikal-GVO galt ein Übergangszeitraum vom 1.6.2010 bis zum 31.5.2011 für Vereinbarungen, die sich bereits am 31.5.2010 in Kraft befunden und die Voraussetzungen der Vorgängernorm, nicht aber die der gegenwärtigen erfüllt hatten. Nunmehr müssen sich sämtliche Vereinbarungen nach den neuen Vorgaben der EGV 330/2010 richten.

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Text der Vorversion(en):


Am 20.4.2010 hat die Europäische Kommission die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung vorgestellt.

Die bisherige Kommissionsverordnung (EGV 2790/1999) "über die Anwendung von Artikel 81 III (mittlerweile Art. 101 III AEUV) des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen" wird zum 1.6.2010 durch die Nachfolgernorm EGV 330/2010 ersetzt. Die vorherige Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung lief zum 31.5.2010 aus, die neue Vertikal-GVO soll planmäßig bis zum 31.5.2022 in Kraft bleiben. Die zugehörigen Leitlinien wurden ebenfalls überarbeitet.

Die Änderungen halten sich in engen Grenzen. Folgende Punkte sind hervorzuheben:

  • Die wichtigste Änderung betrifft die Verengung des "sicheren Hafens" der Vertikal-GVO. Anbieter (ehemals Lieferanten) als auch Abnehmer (ehemals Käufer) dürfen gemäß Art. 3 der neuen Vertikal-GVO nun maximal über Marktanteile von jeweils 30 % verfügen, um von der Freistellung profitieren zu können (Art. 3 Vertikal-GVO). Zuvor wurde lediglich auf die Anbieter bzw. Lieferanten und deren Marktanteil abgestellt.
  • Die Kommission betont, dass die neue Vertikal-GVO insbesondere dem Online-Vetrieb Rechnung trage. Die EGV 330/2010 selbst enthält aber weder die Worte "online" noch "Internet" oder vergleichbare Formulierungen bzw. Regelungen hierzu. Doch die neuen Leitlinien geben für diese Vertriebsformen nun an mehreren Stellen Aufschluss über die zugehörigen Vorstellungen derKommission zum selektiven Vertrieb sowie aktivem und passivem Verkauf. Die Leitlinien sind in ihrer Länge dadurch kaum verändert worden, weitgehend ergeben sich gleichwohl Verschiebungen innerhalb der Nummerierung.

Autor: Arne Nordmeyer, LL.M., Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Entwurf einer neuen Vertikal-GVO und neuer Vertikal-Leitlinien

Eingaben im Rahmen der öffentlichen Konsultation (28.7. bis 28.9.2009)

Neue Vertikal-GVO vom 20.4.2010 (EGV 330/2010, ABl. L 102, S. 1 )

Offizielle Fragen- und Antwortensammlung der Kommission zur neuen Vertikal-GVO vom 20.4.2010

Neue Leitlinien für vertikale Beschränkungen (ABl. C 130, S. 1)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.10.2015 21:20

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