15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Am 25.01.2012 hat die Bundesregierung auf die von der Fraktion Die Linke gestellte Kleine Anfrage zu datenschutzrechtlichen Bedenken des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geantwortet (BT-Dr. 17/8479).
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
In ihrer Erwiderung auf die Kleine Anfrage führt die Bundesregierung aus, dass sich die Fragen auf den Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Länder beziehen und die Bundesregierung insofern unzuständig sei. Die Bundesregierung hat die Anfrage an Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder weitergeleitet. In einer ersten Antwort habe die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass die in der Kleinen Anfrage im Einzelnen nachgefragten Daten und Auskünfte nicht vorhanden seien.
Autor: Dipl.- Jur. Alexander Fiedler, LL.M. (University of Michigan), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
___________
Text der Vorversion(en):Am 16.12.2011 haben Abgeordnete der Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage im Bundestag zu datenschutzrechtlichen Bedenken des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gestellt (BT-Dr. 17/8231).
In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage wird kritisiert, dass es bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger in 12 Bundesländern keine eigenständige Kontrollinstanz gibt. Die aus 35 Einzelfragen bestehende Kleine Anfrage an die Bundesregierung fordert unter anderem Auskunft darüber, wie viele Datensätze die Meldebehörden jährlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übermitteln, an wen die GEZ diese Daten übermittelt und welcher Personenkreis innerhalb der GEZ Zugriff auf die Daten hat.
Am 15.12.2010, 17.12.2010 und 21.12.2010 haben die Regierungschefs der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄndStV) auf der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Laufe des Jahres 2011 von den Landtagen aller 16 Bundesländer ratifiziert und trat zum 1.1.2012 teilweise in Kraft.
Der 15. RÄndStV sieht die Aufhebung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sowie die Schaffung eines neuen Rundfunkbeitragsvertrages vor. Das Ziel ist die Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ab 2013 knüpft Rundfunkgebührenpflicht nicht mehr wie bisher an das Bereithalten von Empfangsgeräten, sondern wird durch eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte ersetzt. Dadurch soll das Erhebungsverfahren vereinfacht und die Privatsphäre der Bürger verbessert werden. Beitragsschuldner soll künftig der Inhaber einer Wohnung sein. Zur Ermittlung wird auf die Meldung nach dem Melderecht abgestellt. Als Datengrundlage dienen die Daten der Einwohnermeldeämter.
Autor: Dipl.- Jur. Alexander Fiedler, LL.M. (University of Michigan), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
___________
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag |
Begründung 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag |
Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" (BT-Dr. 17/8231) |
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (BT-Dr. 17/8479) |