Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Am 13.6.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten.Eine komprimierte Darstellung der wesentlichen Neuregelungen bieten Schirmbacher/Schmidt, "Verbraucherrecht 2014 - Handlungsbedarf für den E-Commerce", CR 2014, 107 - 119, während Hoeren/Föhlisch, "Ausgewählte Praxisprobleme des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie", CR 2014, 242 - 248, besprechen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Der Leitfaden der GD-Justiz (engl. DG Justice Guidance Document) ist nun auch in deutscher Sprache verfügbar (s. u.).
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):
Am 13.6.2014 ist in der Europäischen Union die Frist für das Inkrafttreten der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU endgültig abgelaufen. Damit gilt europaweit ein neues Verbraucherrecht. Während in Deutschland schon erste Abmahnungen auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, 27.09.2013, S. 3642) gesichtet worden sind, hat die EU-Kommission Leitlinien für die nationalen Behörden veröffentlicht, die auch optionale Muster von Verbraucherinformationen für Digitalgeräte enthalten.
Ziel der EU-Leitlinien ist, dass die neuen Bestimmungen in der EU einheitlich angewandt werden, so dass sie wirklich den Verbrauchern in sämtlichen Mitgliedstaaten zugute kommen. Die 79seitigen EU-Leitlinien sind nicht verbindlich, weil die letztverbindliche Auslegung des EU-Rechts dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten ist, bieten jedoch eine Orientierung für Zweifelsfragen.
Die EU-Leitlinien (DG Justice Guidance Document) sind derzeit nur in englischer Sprache verfügbar und enthalten zwölf Kapitel.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Die neuen Regelungen sind damit anwendbar.
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Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz wird am 13.6.2014 in Kraft treten.
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Am 5.7.2013 hat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie den Bundesrat passiert in der Fassung, die der Bundestag am 14.6.2013 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hatte.
Gegenüber dem Gesetzentwurf enthält die verabschiedete Fassung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Inhaltlich wurden die unten dargestellten Kernpunkte dabei nicht verändert. Insbesondere die Regelung, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren bei Ausübung seines Widerrufsrechts trägt, wird in § 357 Abs. 6 BGB normiert.
Das Gesetz tritt am 13.6.2014 in Kraft.
Autor: André Sabellek, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Am 6.3.2013 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vom 19.12.2012 unverändert in den Bundestag eingebracht.
Autor: André Sabellek, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Am 19.12.2012 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU beschlossen.
Gegenüber dem zugrundeliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurden zahlreiche kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Außerdem wurde die vorgeschlagene Einführung der §§ 474a, 474b BGB mit Sonderregeln für Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf ersatzlos gestrichen.
Autor: André Sabellek, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Am 19.9.2012 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU vorgelegt.
Darin ist unter anderem vorgesehen:
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Die §§ 312 ff. BGB über Verbraucherverträge sowie die §§ 355 ff. BGB zum Widerrufsrecht werden komplett neu gefasst.
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Die Bezugnahme auf die Regeln des Rücktritts (§§ 346 ff. BGB) entfällt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs werden direkt in §§ 357 ff. n.F. geregelt.
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Die §§ 358 ff. n.F. regeln die Wirkung des Widerrufs auf verbundene oder zusammenhängende Verträge.
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Die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften (jetzt: "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen") werden einander weitgehend angeglichen.
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Die §§ 474 ff. BGB über den Verbrauchsgüterkauf werden neu gefasst und um Sonderregeln für Gewährleistungsansprüche erweitert.
Augenfällig ist die Änderung, dass der Unternehmer die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten nunmehr unabhängig vom Warenpreis auf den Verbraucher abwälzen kann, indem er diesen über die Kostentragungspflicht unterrichtet (§ 357 Abs. 6 n.F.).
Autor: André Sabellek, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
Leitfaden der GD-Justiz (Stand: Dezember 2014) |
DG Justice Guidance Document (Stand: Juni 2014) |
vom Bundesrat angenommene Fassung (BR-Drs. 498/13 vom 14.6.2013) |
verabschiedete Fassung des Gesetzes vom 14.6.2013 (BT-Drs. 17/13951) |
Stellungnahmen aller Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages |
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs 17/12637 (Stand: 6.3.2013) |
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand: 19.12.2012) |
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (Stand: 19.9.2012) |
Richtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 (ABl. L 304/64) |