Resolution zu Menschenrechten im Internet des UN-Menschenrechtsrats

 Am 20.6.2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution zur Förderung, Sicherung und Ausübung der Menschenrechte im Internet verabschiedet. Im Vorfeld gab Deutschland zusammen mit sechs weiteren Staaten am 16.6.2014 eine gemeinsame Erklärung zum Recht auf Privatsphäre diesbezüglich ab. Am 30.06.2014 gab die Hochkommissarin für Menschenrechte eine überbeitete Fassung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter heraus.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 05.09.2014 hat die EU-Delegation im Forum Internetregulierung vom 02.-05.09.2014 in Instanbul eine gemeinsame Erklärung abgegeben, um ihre Position für das freie und offene Internet zu bekräftigen. Diese Erklärung wurde im Lichte der türkischen Zensur sozialer Netzwerke im großen Stile (51.000 Websites einschließlich Twitter und YouTube) und Verhaftung von Journalisten abgegeben. Diese Maßnahmen seien inakzeptabel; die Idee eines staatlich kontrollierten Internets sei abzulehnen; vielmehr seien grundlegende Freiheiten und Menschenrechte unverhandelbar und daher auch online zu schützen. 

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

       ___________

Text der Vorversion(en):


Am 30.06.2014 hat die Hochkommissarin für Menschenrechte in ihrem Jahresbericht eine überarbeitete Fassung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter herausgegeben. Der Bericht wird der Generalversammlung übergeben.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

       ___________

Im Lichte der bisherigen Resolutionen über das Recht auf freie Meinungsäußerung (A/HRC/12/L.14/Rev.1) , der Menschenrechte im Internet (A/HRC/20/L.13), der Rechte der Frauen (A/HRC/23/L.5) und das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter (A/RES/68/167) sowie über Informations- und Kommunikationstechnologien für Entwicklung (A/RES/68/198) verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat seiner 26. Sitzung eine Resolution zur Förderung und Sicherung der Menschenrechte im Internet.

Die Rechte, die Menschen offline zustehen, müssten demnach auch online gewährleistet sein, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung.

  • Vertrauen und Bildung

Es sei wichtig, das Vertrauen in das Internet zu stärken, nicht zuletzt unter den Aspekten der freien Meinungsäußerung, Privatsphäre und anderer Menschenrechte, um sicherzustellen, dass das Internet als Hilfsmittel für Entwicklung und Innovation wirken könne.

Der Zugang zu Informationen über das Internet biete Chancen auf günstige und integrative, weltweite Bildung, und sei daher ein wichtiges Werkzeug zur Förderung des Rechts auf Bildung. Es sei von daher ebenfalls von Bedeutung, die Fragen der Medienkompetenzen und Digitalen Kluft in Angriff zu nehmen.

  • Keine Sicherheit ohne Menschenrechte

Damit das Internet offen und dialogfähig bleibe, sei es zwingend erforderlich, dass die Staaten Sicherheitsfragen unter Berücksichtung ihrer Menschrechtsverpflichtungen behandelten, ganz besonders, was das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre angehe. Hierzu mögen die Staaten sich transparanter, demokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen bedienen, damit das Internet weiterhin treibende Kraft für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung bleiben könne.

  • Recht auf Privatsphäre

Vor Verabschiedung der Resolution gaben Deutschland, Österreich, Brasilien, Liechtenstein, Mexiko, Norwegen und die Schweiz eine gemeinsame Erklärung über das Recht auf Privatsphäre ab.

Die zügige technologische Entwicklung ermögliche Individuen den Zugriff auf ein weites Spektrum von Informations- und Kommunikationstechnologien, wodurch freie Meinungsäußerung und demokratische Partizipation ausgebaut werde. Andererseits würden hierduch jedoch auch die Möglichkeit für Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen ausgebaut, zu überwachen sowie Daten abzufangen und zu sammeln, auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets. Hier könne zum Missbrauch von Menschenrechten führen, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre. Die bisherigen Resolutionen hätten hier bereits ein starkes politisches Signal ausgesandt.

Im Februar 2014 hatte die Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf auf einem Seminar zum Recht auf Privatsphäre angemerkt, dass Praktiken wie Überwachen, Abfangen und Sammeln von Daten über Online-Aktivitäten und -Kommunikation, einschließlich grenzenüberschreitender Art, das Recht auf Privatsphäre verletzen können und daher die freie Funktionsfähigkeit einer lebhaften bürgerlichen Gesellschaft bedrohen.

Vorgebracht wurde die Notwendigkeit für die einzelnen Staaten, ihre nationalen Gesetze zu prüfen und nach Bedarf anzupassen. Jede Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre müsse gesetzlich abgesichert sein, und notwendig sowie verhältnismäßig. Zudem müssten sie transparent sein und einer unabhängigen Kontrolle unterliegen.

 

In der gemeinsamen Erklärung forderten die daran beteiligten Staaten den Menschenrechtsrat auf, seine Rolle bei der Förderung und Sicherung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter wahrzunehmen und dankten dem Engagement der Hochkommissarin in diesem Feld.

  •  Nächster Schritt

Im September 2014 soll sich eine Podiumsdiskussion damit befassen, Herausforderungen und Good-Practice-Standards zu identifizieren.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

       ___________
 



Gemeinsame Erklärung der EU-Delegation zur Internetregulierung v. 05.09.2014

Überarbeitete Fassung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter v. 30.6.2014

Gemeinsame Erklärung zum Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter v. 16.6.2014 (nur englisch)

Resolution zur Förderung, Sicherung und Ausübung von Menschenrechten im Internet, A/HRC/26/L.24 v. 20.6.2014 (nur englisch)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 09:33

zurück zur vorherigen Seite