Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes
Am 08.04.2014 hat die Bundesregierung den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes beschlossen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 08.04.2014 hat die Bundesregierung die Änderung des Antiterrordateigesetzes beschlossen und folgte damit dem Entwurf, den der Bundesinnenminister vorgelegt hatte. In der Folge werden Anpassungen am Inhalt und den zu speichernden Datenarten in der Antiterrordatei und der Rechtsextremismus-Datei sowie im Aufenthaltsgesetz vorgenommen.
Die gesetzlichen Änderungen reagieren auf einem BVerfG-Urteil vom 24.04.2013 (1 BvR 1215/07), das die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung für vereinbar erklärt, jedoch bei einigen Regelungen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot Änderungen verlangt.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
Gesetzesentwurf zur Änderung des Antiterrordateigesetzes v. 08.04.2014 |