Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen
Am 08.10.2014 hat das BMJV den Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Strafakte vorgelegt. Hinzu treten zahlreiche Anpassungen der StPO.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vorgelegt. Der Medienwechsel solle die Strafjustiz modernisieren. Bislang bestehe die Mehrzahl der Strafakten immer noch in abgehefteten Dokumenten, deren Lagerung, Transport und postalische Versendung Kosten, Zeit und die damit verbundene Organisationsbemühungen beanspruchten. Hierdurch verlängerten sich nicht zuletzt die Verfahren.
Der Gesetzesentwurf verzichtet bewusst auf technische und organisatorische Vorgaben im Detail. Daneben sollen Vorschriften der Strafprozessordnung angepasst und ergänzt werden. Mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vereinfachten und beschleunigten sich Durchsuchung, Filterung und Verknüpfung von Daten. Um den daraus resultierenden Auswirkungen auf das grundrechtlich geschützte Rechtauf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) der an einem Strafverfahren Beteiligten zu begegnen, enthalte der Entwurf sowohl verfahrensintern als auch verfahrensübergreifend durch bereichsspezifische Datenschutzregelungen.
Da die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für die Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtend werden soll, besteht hier kein Erfüllungsaufwand. Für die Rechtsanwaltschaft soll die Teilnahme in bestimmten Fällen allerdings ab 2022 verpflichtend sein. Auf Bundesebene muss die entsprechende zentrale IT-Kommunikationsstruktur zur Verfügung gestellt werden; hierbei könne auf schon bestehende IT-Ausstattung aufgebaut werden. Zusätzliche Kosten entstünden insbesondere bei der Ausstattung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, ebenso in den Bereichen der Bundespolizei und der Zollfahndungsdienste.
Das Gesetz soll am 01.01.2016 in Kraft treten.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
Gesetzesentwurf zur elektronischen Strafakte v. 08.10.2014 |