Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoringänderungsgesetz)
Am 08.05.2015 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf eines Scoringänderungsgesetzes veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Da heutzutage ein schlechter Scorewert bei der Schufa oder anderen Auskunfteien nicht nur darüber entscheiden kann, ob man einen Kredit erhält oder eine Wohnung mieten darf sondern auch darüber, wer beim Online-Kauf auf Rechnung oder nur per Vorkasse zahlen kann, hat der Verbraucher ein Interesse daran zu erfahren, welche Daten für die Berechnung genutzt werden und wie der eigene Wert aussieht.
Der Gesetzentwurf soll den Initiatoren zufolge die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen und daneben auch klarstellen, dass nur solche Daten für die Berechnung eines Kreditscores genutzt werden dürfen, die tatsächlich bonitätsrelevant sind.
Daneben ist eine jährliche Information der Verbraucher per Brief oder über den Zugang zu einer Internetplattform über seine persönlichen Daten vorgesehen.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
Gesetzesentwurf Scoringänderungsgesetz v. 08.05.2015 |