Exportkontrolle - Überwachungstechnologie
Am 8.7.2015 hat die Bundesregierung auf Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, beschlossen, Lücken bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik zu schließen (zur Relevanz von Exportkontrolle für Unternehmen Haellmigk/Vulin, "Vorsicht beim Datentransfer: Exportrecht gilt für alle Unternehmen", CR 2013, 350 - 356).
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) werden nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr insbesondere von Monitoringsystemen für Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung eingeführt.
Ziel ist es, Überwachungstechnologie wirksamer zu kontrollieren, als das auf Grundlage der geltenden EU-Regeln bislang geschieht.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - 08.07.2015 |