Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Am 8.10.2015 hat das EU-Parlament die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) erlassen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 8.10.2015 hat das EU-Parlament die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) erlassen. Reformiert wurde damit die seit dem 25.12.2007 in Kraft getretene Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.11.2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Auf letzterer Richtlinie basierte auch die SEPA-Umstellung, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Ziel der Reform sei verbesserter Verbraucherschutz und mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen. Dies umfasse strengere Sicherheitsanforderungen für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen und den Schutz der Finanzdaten der Verbraucher; weiterhin öffne sich der EU-Zahlungsverkehrsmarkt für so genannte "Zahlungsauslösedienstleister" und "Kontoinformationsdienstleister". Diese Dienstleister erbrächten Zahlungsdienste für Verbraucher oder Unternehmen auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto. Verbraucher hafteten nun weniger für nichtautorisierte Zahlungsvorgänge (maximal in Höhe von € 50 anstatt der bisherigen € 150). Die Richtlinie führe ein bedingungsloses Erstattungsrechts bei Lastschriften in Euro ein und verbiete Aufschläge, also zusätzliche Kosten für das Recht, zum Beispiel mit einer Karte zu bezahlen, unabhängig davon, ob das jeweilige Zahlungsinstrument in einem Geschäft oder online genutzt werde.

Die EU-Kommission hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur PSD2 zeitgleich veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

__________



Angenommene Fassung der PSD2 durch das EU-Parlament v. 8.10.2015



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:50

zurück zur vorherigen Seite