Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Am 25.9.2015 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes zugestimmt. 

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 25.3.2015 veröffentlichte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes.

Der Gesetzesentwurf ist Bestandteil der Verfassungsschutzreform und der Umsetzung der Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses. 

Im Einzelnen geht es um folgende Kernpunkte:

Zentralstelle: Bundesamt für Verfassungsschutz 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in seiner Funktion als Zentralstelle gestärkt werden, um die Länder künftig besser unterstützen und die Zusammenarbeit koordinieren zu könnrn. 

Effizienter Informationsaustausch

Damit alle relevanten Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden sinnvoll ausgetauscht werden, soll das gemeinsame Verbundsystem NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) zu nutzen sein.

Analyse mit Hilfe von NADIS

Da im NADIS alle relevanten Informationen zusammengeführt werden, sollen länderübergreifende Beziehungen und Strukturen besser erkennbar sein. Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie die vorgesehene Vollprotokollierung gewährleistet die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange. 

V-Leute: 

Die Auswahl und die Führung der V-Leute sollen durch den Gesetzentwurf einen klaren Rahmen erhalten, innerhalb dessen auch z.B. die Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" der V-Leute geregelt werden sollen. 

Kritik:
Der Gesetzesentwurf steht vor allem im Hinblick auf die Ausweitung der Aufgaben des Bundesamts für Verfassungsschutz erheblich in der Kritik.

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes v. 25.3.2015



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.11.2015 18:01

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