Das Legislativpaket der EU-Kommission für das "EU-US Privacy Shield"

Am 13.5.2016 hat der Bundesrat beschlossen, den Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH ein Klagerecht einzuräumen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 13.5.2016 hat der Bundesrat beschlossen, den Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH ein Klagerecht einzuräumen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

       ___________

 

Text der Vorversion(en):


Am 29.2.2016 hat die EU-Kommission das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild vorgelegt. Das Legislativpaket wird zum einen ergänzt durch eine Mitteilung der EU-Kommission über ihre drei Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens in den transatlantischen Datenverkehr: 

  1. die EU-Datenschutzreform,
  2. das EU-US-Rahmenabkommen für Datenübermittlungen im Bereich der Strafverfolgung und
  3. das EU-US-Datenschutzschild. Zum anderen hat die EU-Kommission den Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss und zahlreiche Texte zu EU-US-Datenschutzschild angenommen.

CR online berichtete bereits hier zum Thema.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 



2016_05_Beschluss BRat zur Klagerechtseinräumung für Datenschutzaufsichtsbehörden_Drucksache 171/16 (Beschluss)_13.5.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:49

zurück zur vorherigen Seite