Das Legislativpaket der EU-Kommission für das "EU-US Privacy Shield"
Am 13.5.2016 hat der Bundesrat beschlossen, den Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH ein Klagerecht einzuräumen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 13.5.2016 hat der Bundesrat beschlossen, den Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH ein Klagerecht einzuräumen.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):
Am 29.2.2016 hat die EU-Kommission das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild vorgelegt. Das Legislativpaket wird zum einen ergänzt durch eine Mitteilung der EU-Kommission über ihre drei Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens in den transatlantischen Datenverkehr:
- die EU-Datenschutzreform,
- das EU-US-Rahmenabkommen für Datenübermittlungen im Bereich der Strafverfolgung und
- das EU-US-Datenschutzschild. Zum anderen hat die EU-Kommission den Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss und zahlreiche Texte zu EU-US-Datenschutzschild angenommen.
CR online berichtete bereits hier zum Thema.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
2016_05_Beschluss BRat zur Klagerechtseinräumung für Datenschutzaufsichtsbehörden_Drucksache 171/16 (Beschluss)_13.5. |