Die Roamingvorleistungsmärkte-Verordnung

Am 23.6.2016 hat die EU-Kommission alle Sprachfassungen den nationalen Parlamenten zugeleitet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 23.6.2016 hat die Europäische Kommission den Bundesrat unterrichtet, dass alle Sprachfassungen des Entwurfs  den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 15.6.2016 hat die Europäische Kommission den Bundesrat unterrichtet, eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte zu beabsichtigen. Das ursprüngliche Entwurfsdokument der Kommission stammt vom 15.6.2016.

Die Roamingverordnung 2015 ((EU) 2015/21202) schreibt die Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge
in der Union ab dem 15. Juni 2017 unter der Voraussetzung vor, dass Roamingdienste angemessen genutzt werden und dass eine Ausnahmeregelung angewandt werden kann, die die Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sichert. Die Regulierung auf der Endkundenebene reicht allein nicht aus, um das Roaming zu Inlandspreisen einzuführen. Um in der gesamten Union tragfähig zu sein, müssen die nationalen Roamingvorleistungsmärkte in Wettbewerb zueinander treten und Roamingvorleistungsentgelte aufweisen, die es den Betreibern ermöglichen, Roamingdienste für Endkunden ohne zusätzliche Entgelte in tragfähiger Weise anzubieten.

Bislang herrscht immer noch eine Reihe von Fällen des Marktversagens wie sein oligopolistische Charakter in Verbindung mit bilateralen Roamingvereinbarungen und mangelnden Substituten auf der Vorleistungsebene. Auch kann die Verhandlungsposition der Nettosender von Roamingverkehr und schwächerer Marktteilnehmer auf dem Roamingvorleistungsmarkt durch das Roaming zu Inlandspreisen sogar noch geschwächt werden, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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2016_06_Unterrichtung des BRats durch die EU-Kommission zur Versendung der Sprachfassungen_zu Drs. 334/16_23.6.

2016_06_Unterrichtung des BRats durch die EU-Kommission über VO-Entwurfsfassung_Drs. 334/16_15.6.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:06

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