Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Am 5.7.2016 hat die Große Koalition eine Überarbeitung des PKGrG auf den Weg gebracht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 5.7.2016 hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzesentwurf zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes herausgegeben. Netzpolitik.org hatte zuvor eine Vorabfassung geleakt.

Der 2009 verfasste Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) stellte eine Neuordnung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes dar, was sich im Grundsatz bewährt habe, aber nach wie vor Defizite in der Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden aufzeige. Speziell fehle es an einer koordinierenden Stelle, die
 zugleich als zentraler Ansprechpartner  der  Mitglieder  des  Kontrollgremiums  auf  Seiten der  sie  unterstützenden Bundestagverwaltung dient und die Kontrollziele auch in strategischer Hinsicht umsetzt. Oftmals könnten auch die umfassenden Kontrollrechte aufgrund der gegenwärtigen Mitarbeiterzahl und der steigenden Komplexität der Kontrollgegenstände nicht mit der nötigen Intensität wahrgenommen werden.

Daher soll das Amt einer bzw. eines hauptamtlichen "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums" geschaffen werden. Weiterhin werde das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche An-
hörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführen. Klarere Regeln zum Vorsitz und den Zutrittsrechten des Gremiums sollen ebenso entstehen wie konkretisierte Unterrichtungspflichten der Bundesregierung und eine Verbesserung des Schutzes für für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten.

 

Zum selben Reformpaket zählt auch das Gesetzgebungsverfahren zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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2016_07_Gesetzesentwurf der GroKo zur Überarbeitung des PKGrG_Drs.18/9040_5.7.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:08

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