Umsetzung der Richtlinie zum barrierefreien Websitezugang

Am 13.7.2018 wurde das Umsetzungsgesetz im BGBl. verkündet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 13.7.2018 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 6.7.2018 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gemäß Art. 77 II GG zu stellen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 4.7.2018 hat das Land Hessen einen Antrag gestellt, der Bundesrat möge die Forderung an die Bundesregierung beschließen, eine Sonderregelung des § 115 SGB IV für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zu entfristen. Eine Bezugnahme auf die Barrierefreiheitsregelungen erfolgte nicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 15.6.2018 hat der Bundestag den Gesetzesbeschluss unter Berücksichtigung der Vorschläge des Ausschusses für Arbeit und Soziales herausgegeben.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 13.6.2018 stellten die GRÜNEN-Fraktion einen Entschließungsantrag an den Bundestag. Der verbesserte barrierefreie Websitezugang möge auch auf Bundesgerichte, der parlamentarische Bereich des Bundestags und die Auslandsvertretungen sowie ergänzende Vorgaben für den Privatsektor ausweiten.

Am selben Tag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzesentwurf herausgegeben, vorrangig bezüglich der Regelungen zu den Saisonarbeitskräften und der Assistierten Ausbildung.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 16.3.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht. Zugleich soll das Gesetz befristete Reglungen im Arbeitsförderungsrecht (Assistierte Ausbildung) verlängern. Bezüglich der Richtlinie reagiert die Bundesregierung innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 23.9.2018.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 18.7.2016 hat der Europäische Rat eine Einigung mit dem EU-Parlament über die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen erzielt und in erster Lesung förmlich angenommen. Das Parlament muss den Text noch in zweiter Lesung billigen und damit das Verfahren abschließen.

Die Richtlinie soll digitale Produkte und Dienstleistungen in Form von Websites und mobilen Apps von Verwaltungen, öffentlichen Krankenhäusern, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen für alle Nutzer zugänglich machen. Den Mitgliedsstaaten steht offen, diese und/oder weitere Anforderungen auch auf andere Organisationen anzuwenden. Eine weitere Hoffnung liegt darauf, ein harmonisiertes Regelwerk werde die Entwicklung und den Verkauf von automatisierten und innovativen Produkten für den barrierefreien Zugang stark fördern.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Dies ist voraussichtlich im Herbst der Fall. Die Mitgliedsstaaten haben im Anschluss 21 Monate Zeit für nationalen Umsetzung. Websites, die nach der Umsetzung entstehen, müssen die Bestimmungen ein Jahr später erfüllen; für ältere Websites beträgt die Übergangsfrist 2 Jahre, für mobile Apps 33 Monate.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2018_07_ Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt_BGBl. Jh. 2018 Teil I Nr. 25 S. 1117_13.7.

2018_06_BR-Beschluss_BR-Drs. 265/18 (Beschluss)_6.7.

2018_06_Antrag Land Hessen_BR-Drs. 265/1/18_4.7.

2018_06_ Gesetzesbeschluss des BT_BR-Drs. 265/18_15.6.

2018_06_ Entschließungsantrag der GrÜNEN_BT-Drs. 19/2733_13.6.

2018_06_Beschlussempfehlung und Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales_BT-Drs. 19/2728_13.6.

2018_03_ Gesetzesentwurf der BReg_BR-Drs. 86/18_16.3.

2016_07_Standpunkt des EU-Rats in 1. Lesung zur Richtlinie für barrierefreien Websitezugang_Drs. 9389/16_6.7.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 20:42

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