Informationsaustauschgesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Am 29.7.2016 ist das Informationsaustauschgesetz zur Terrorbekämpfung in Kraft getreten.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 29.7.2016 ist das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft getreten. Heise online kritisierte die Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Handykarte. Auf Händler und Netzbetreiber kämen zudem erweiterte Dokumentationsauflagen zu. Der Transfer teils umfangreicher Datenmengen des Bundesnachrichtendiensts und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) an die NSA und die CIA werde damit legalisiert.
Darüber hinaus dürfe der BfV künftig Daten jugendlicher "Gefährder", die sich hierzulande radikalisiert haben oder etwa nach Syrien ausreisen wollen, schon ab einem Alter von 14 statt bisher 16 Jahren sammeln. Die Frist für projektbezogene Datenbanken werde um mehrere Jahre verlängert.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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2016_07_BGBl. 2016 Teil I Nr. 37_29.7. |