Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung
Am 15.7.2016 hat die Bundesregierung Stellung genommen zu der Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Mit der Entschließung des Bundesrates (Drs. 171/16) wurde die Bundesregierung gebeten, in Umsetzung der EuGH-Entscheidung vom Oktober 2015 zeitnah einen
Gesetzentwurf für ein Klagerecht von Datenschutzaufsichtsbehörden gegen sog. Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission für Drittstaatentransfers personenbezogener Daten vorzulegen und zu prüfen, wie Datenschutzbehörden ermächtigt werden könnten, die der Bundesrepublik zur Überprüfung von EURechtsakten eingeräumten Rechte in Vertretung wahrzunehmen.
Die Bundesregierung teilte insoweit mit, dass das Das BMI bereits intensiv an der Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung arbeite und der geplante Gesetzesentwurf auch Rechtsbehelfe der Aufsichtsbehörden enthalten und dabei die einschlägige Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen werde.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates v. 15.7.2016, Drs.: 171/16(B) |
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg v. 6.4.16, Drs.: 171/16 |