Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Am 11.3.2016 veröffentlichte die Bundesregierung einen Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
U.a. dient dieser der Umsetzung der 2. Stufe des Projektes i-KFZ, der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung des Kraftfahrtbundesamtes, in der es um die Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk geht. Erforderlich hierzu sei, dass die aktuellen Daten zu den Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert und nutzbar seien.
Daneben enthalte der Entwurf die - für die Vorbereitung und Realisierung einer vollelektronischen Registerführung des Fahreignungsregisters (FAER) erforderlichen ergänzende Rechtsgrundlagen, Datenschutzvorschriften und Ermächtigungen, um die Einzelheiten der automatischen Datenverarbeitung im Verordnungswege regeln zu können.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
2016-4: Stellungnahme des Bundesrates v. 22.4.2016, Drs.: 126/16 (B) |
2016-4: Empfehlungen der Ausschüsse v. 8.4.2016, Drs.: 126/1/16 |
2016-3: Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 11.3.2016, Drs.: 126/16 |