eIDAS-Durchführungsgesetz

Am 28.7.2017 wurde das eIDAS-Durchführungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 23.6.2017 hat der Bundestag den Entwurf des eIDAS-Durchführungsgesetz (Drs.:18/12494) angenommen.

Text der Vorversion(en):


Am 21.6.2017 veröffentlichte der Ausschusses für Wirtschaft und Energie seine Beschlussempfehlung und Bericht zu dem eIDAS-Durchführungsgesetzentwurf der Bundesregierung.

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Am 24.5.2017 veröffentlichte die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 12.5.2017.

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Am 31.3.2017 veröffentlichte die Bundesregierung ihren Entwurf des Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz).

Als unmittelbar geltendes Unionsrecht  bedarf die eIDAS-Verordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften  grundsätzlich keiner Umsetzung in nationales Recht. Das vorliegende Gesetz diesen dazu, die erforderlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der eIDAS-Verordnung zu schaffen, wobei insbesondere Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten Behörden vorgesehen seien.

Am 28.12.2016 veröffentlichte das BMWi die Stellungnahmen zu dem Entwurf eines eIDAS-Durchführungsgesetz.

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Am 18.10.2016 veröffentlichte das BMWi nun den Referentenentwurf eines eIDAS-Durchführungsgesetzes.

Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über  elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur   Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-Verordnung) bildet den europäischen Rechtsrahmen für   die elektronische Identifizierung und für elektronische Vertrauensdienste.

Die eIDAS-Verordnung soll dazu dienen, durch z.B. elektronische Signaturen, Siegel und Zustelldienste EU-Bürgern und Unternehmen sichere elektronische Transaktionen zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf betrifft ausschließlich die elektronischen Vertrauensdienste betrifft. Das Signaturgesetz (SigG) soll durch ein auf die notwendigen Regelungen beschränktes Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst werden.

Außerdem sollen die Anwendungsfälle für den Einsatz elektronischer Vertrauensdienste erweitert, sowie Verweise auf das SigG in einzelnen Fachgesetzen angepasst und Begriffe harmonisiert werden.

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



2017-7: BGBl. 2017 Teil I Nr. 52 v. 28.7.2017 S. 2745 ff.

2017-6: Beschluss des Bundestages v. 23.6.2017, Drs.: 518/17

2017-6: Ausschussempfehlung v. 21.6.2017, Drs.: 18/12833

2017-5: Entwurf der Bundesregierung und Gegenäußerung v. 24.5.2017, Drs.: 18/12494

2017-5: Stellungnahme des Bunderates v. 12.5.2017, Drs.: 266/17(B)

2017-5: Empfehlungen der Ausschüsse v. 2.5.2017, Drs.: 266/1/17

2017-3: Entwurf der Bundesregierung v. 31.3.2017, Drs.: 266/17

2016-12: Stellungnahmen der Länder und Verbände zum eIDAS-Durchführungsgesetz

2016-10: Referentenentwurf eines eIDAS-Durchführungsgesetzes v. 18.10.2016



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2017 14:48

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