Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in EU-Organen
Am 15.2.2017 teilte die EU-Kommission mit, dass alle Sprachfassungen des Entwurfs den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten zugeleitet wurden. Die Stellungnahmefrist beträgt acht Wochen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 10.1.2017 legte die Kommission den Entwurf einer Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU vor.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU sollen die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 2001 an die neueren, strengeren Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2016 angepasst werden.
Jede Person, deren personenbezogene Daten durch die europäischen Organe und Einrichtungen verarbeitet werden, werde, soll insoweit von höheren Schutzstandards profitieren.
Beatrice Goihl - ecambria experts, Köln
2017-2: Unterrichtung durch die EU-Kommission v. 15.2.2017 zu Drs.:145/17 |
2017-1: Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU v. 10.1.2017, 2017/0002 (COD) |