Die europäische Datenwirtschaft

Am 31.3.2017 hat der BRat eine Stellungnahme zur europäischen Datenwirtschaft beschlossen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 31.3.2017 hat der Bundesrat seine Stellungnahme gemäß der Empfehlungen beschlossen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 20.3.2017 haben die Ausschüsse des Bundesrats ihre Empfehlungen zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. Anmerkungen hatten der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen. Demnach möge der Bundesrat den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft begrüßen, da hierdurch Chancen für Gesundheit, Umwelt, Ernährungssicherheit, Klimapolitik, Ressourceneffizienz, Energie, intelligenten Verkehrssystemen und intelligenten Städten enstünden. Entscheidend für Forschung und Innovationen seien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (Praktikabilität, Normierung und Interoperabilität) der Daten. Durch Entwicklung, Normierung und Anwendung geeigneter Standards sollten die Rechte gegebenenfalls betroffener Personen umfassend gewahrt werden, u. a. durch die in der DS-GVO verankterte Pseudonymisierung, damit Daten zum Zweck der Forschung verknüpft werden könnten.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 10.1.2017 hat die EU-Kommission einen Überblick über die nächsten Schritte zu einer europäischen Datenwirtschaft herausgegeben. Die EU schöpfe derzeit nicht gesamtes Datenpotential aus. Durch Abbau ungerechtfertigter Beschränkungen des freien, grenzüberschreitenden Datenverkehrs und mehr Rechtssicherheit könne dies überwunden werden.

Das Volumen der Datenwirtschaft der EU sei 2015 auf 272 Mrd. EUR geschätzt worden (mit einem jährlichen Zuwachs von 5,6 %) und könne bis 2020 7,4 Mio. Menschen in der EU Beschäftigung bieten. Mögliche Einsatzbereiche für Datennutzung lägen bei Geschäftsanalysen, Wettervorhersage, Medizin und im Verkehr durch sicherere Straßen und weniger Staus. Der Abbau der rechtlichen bzw. verwaltungstechnische Beschränkungen könne das BIP der EU um bis zu 8 Mrd. EUR erhöhen; vor allem durch Beseitigung der Verpflichtung, Daten nur im Inland zu verarbeiten. Diese Auflage seitens Aufsichtsbehörden treffe Finanzdienstleister, den Gesundheitssektor und im öffentlichen Sektor erzeugte Daten.

Nach Ansicht der Kommission könne die großflächige Nutzung nichtpersonenbezogener, maschinell generierter Daten kann großartige Innovationen, Start-ups und Geschäftsmodelle "Made in Europe" hervorbringen.

Ziel sei, den digitalen Binnenmarkt so bald wie möglich zu vollenden. Die Konsultation zur Schaffung der europäischen Datenwirtschaft werde bis zum 26.4.2017 laufen und in die für später im Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte ende am 26.4.2017. Sie richte sich an Akteure, die nichtpersonenbezogene Daten erzeugten und erhöben sowie an die Nutzer solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehörten Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

Die Kommission gab hier Fragen und Antworten heraus.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2017_03_Stellungnahme des BRats_BT-Drs. 144/17 (Beschluss)_31.3.

2017_03_Stellungnahmeempfehlungen des BRat-Ausschüsse zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft_144/1/17_20.3.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:47

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