Befugnis zur Online-Datenerhebung im BVerfSchutzG
Am 21.3.2017 hat das Land Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Schaffung einer Befugnis zur Online-Datenerhebung gestellt.
Verfahrensstand-Anzeiger
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 21.03.17 hat das Land Bayern einen Gesetzesantrag im Bundesrat zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchutzG) gestellt, um eine Befugnis zur Online-Datenerhebung zu schaffen. Sie soll der Abwehr des internationalen Terrorismus, der moderne Informationstechnik nutzt, dienen, da klassische nachrichtendienstliche Instrumente dieser geänderten Bedrohungslage nicht mehr gewachsen seien.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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2017_03_Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zur Einführung einer Befugnis zur Online-Datenerhebung_BR-Drs. 227/17_21.3. |
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:42