Befugnis zum Einsatz der Quellen-Kommunikationsüberwachung im BVerfSchutzG
Am 21.3.2017 hat das Land Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Schaffung einer Befugnis um Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung gestellt.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 21.03.17 hat das Land Bayern einen Gesetzesantrag im Bundesrat zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchutzG) gestellt, um eine Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu schaffen.
Art. 10 Abs. 2 GG sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, das Fernmeldegeheimnis zu beschränken. Die zunehmende Verschlüsselung der Telekommunikation führe aber dazu, dass gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Telekommunikationsüberwachung immer seltener erfolgreich genutzt werden können, wenn nicht die Telekommunikation vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung erfasst werden kann (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Um dies zu bewältigen, seien Veränderungen an den zur Telekommunikation genutzten informationstechnischen Systemen notwendig, doch weder das BVerfSchutzG noch im Artikel-10-Gesetz sei bislang ausdrücklich geregelt, ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Befugnis zustehe.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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2017_03_Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zur Einführung einer Befugnis zum Einsatz der Quellen-Kommunikationsüberwachung_BR-Drs. 228/17_21.3. |