Zugriff der Verfassungsschutzbehörden auf gespeicherte Verkehrsdaten im TKG
Am 21.3.2017 hat das Land Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Ermöglichung des Zugriffs der Verfassungsschutzbehörden auf gespeicherte Verkehrsdaten gestellt.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 21.03.17 hat das Land Bayern einen Gesetzesantrag im Bundesrat zur Änderung des TKG gestellt, um eine Befugnis für einen Zugriff der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auf gespeicherte Verkehrsdaten zu schaffen.
Verkehrsdaten seien relevant für die rechtzeitige Identifizierung terroristischer Gefährder und die Verhinderung von Terrorakten. Nach derzeitiger Rechtslage dürften die gespeicherten Daten jedoch gemäß § 113b TKG nicht an das Bundeskriminalamt übermittelt werden, das als Zentralstelle des Bundes bei der Terrorabwehr fungiere.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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2017_03_Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zum Zugriff der Verfassungsschutzbehörden auf gespeicherte Verkehrsdaten_BR-Drs. 229/17_21.3. |