BSI-Kritisverordnung
Am 29.6.2017 wurde die Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 24.5.2017 veröffentlichte das BMI den Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung.
Text der Vorversion(en):Am 2.5.2016 wurde die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 20, S. 958ff.) veröffentlicht.
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Am 13.1.2016 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern den Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV).
Nachdem das BSI-Gesetz am 25.7.2015 in Kraft getreten ist, soll die Verordnung die Kriterien zur Einordnung einer Infrastruktur als kritisch im Sinne des BSI-Gesetzes festlegen, deren Bewertung bislang den Betreibern oblag.
Gem. § 1 Nr. 3 der BSI-KritisV sind kritische Dienstleistungen solche, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren nach den §§ 2 bis 6 dienen und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder zu vergleichbaren Folgen führen würde.
Bei den in den §§ 2 bis 6 BSI-KritisV näher spezifizierten Sektoren handelt es sich im Einzelnen um die Sektoren: "Energie", "Wasser", "Ernährung", sowie "Informationstechnik und Telekommunikation".
Außerdem ist vier Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluierung vorgesehen.
Beatrice Goihl - ecambria experts, Köln
2017-6: BGBl. I Nr. 40 v.29.6.2017, S. 1903 -1922 |
2017-5: Referentenentwurf Änderung der BSI-KritisVO v. 24.5.2017 |
2016-4: BGBl 2016 Teil I Nr. 20, S. 958-969 |
2016-1: Referentenentwurf BSI-KritisV v. 13.1.2016 |