Gesetzesentwürfe zur (Teil-)Rücknahme des NetzDG

Ende Nov/Anfang Dez 2017 haben die BT-Fraktionen der AfD, FDP und der LINKEN unabhängig voneinander Gesetzesentwürfe zur (Teil-)Rücknahme des NetzDG vorgelegt.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 20.11.2017 hat die Bundestagsfraktion der AfD den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des NetzDG eingebracht. Der am 8.12.2017 eingebrachte Entwurf des Bürgerrechtestärkungs-Gesetz (BüStärG) der Fraktion der FDP zielt ebenfalls auf die vollständige Aufhebung des NetzDG sowie darüber hinaus auf die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten gemäß §§ 113a ff. TKG zielt. Bereits am 11.12.2017 legte auch die Fraktion der LINKEN einen Entwurf zur Teilaufhebung des NetzDG vor; entfallen sollen demnach die Vorschriften, die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke machen, während die Benennungspflicht eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten, und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, sowie ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren erhalten bleiben sollen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 



2017_12_Gesetzesentwurf zur Teilaufhebung des NetzDG der BT-Fraktion der LINKEN_BT-Drs. 19/218_11.12.

2017_12_Gesetzesentwurf zur Stärkung der Bürgerrechte der BT-Fraktion der FDP_BT-Drs. 19/204_8.12.

2017_11_Gesetzesentwurf zur Aufhebung des NetzDG der BT-Fraktion der AfD_BT-Drs. 19/81_20.11.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:37

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