Vorschlag zur Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors
Am 7.7.2017 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zu dem Verordnungsvorschlag und begrüßt darin zunächst die grundsätzlichen Ansätze, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren weiter voranzubringen und den Zugang zu Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten zu verbessern.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Gleichzeitig bewertet der Bundesrat den Vorschlag im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip kritisch und erhebt Zweifel an dem Vorliegen einer diesbezüglichen unionsrechtlichen Regelungskompetenz.
Der Verordnungsvorschlag lege den Mitgliedstaaten neben umfangreichen elektronischen Informationspflichten zugleich die rechtliche Verpflichtung zur Digitalisierung bestimmter Verwaltungsverfahren auf und greife damit sowohl in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten als auch in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein.
Text der Vorversion(en):Am 2.5.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 als Bestandteil der Binnenmarktstrategie.
Ziel der Initiative ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit der Schaffung eines zentralen digitalen Zugangstors soll der Zugang der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen der EU zu allen Informationen sichergestellt werden, die diese bei der Ausübung ihrer Mobilitätsrechte innerhalb der EU benötigen. Zudem soll so für einen uneingeschränkten Zugang zu Online-Verfahren ohne Diskriminierung (wenn ein Verfahren für Staatsangehörige eines bestimmten Mitgliedstaates verfügbar ist, sollte es auch für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten zugänglich sein) gesorgt werden. Die Verordnung sieht für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung vor, uneingeschränkten Online-Zugang zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Verfahren einzurichten und soll so einen Anreiz für die Mitgliedstaaten schaffen, anspruchsvolle grenzübergreifende und nationale eGovernment-Strategien einzuführen.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
2017-7: Beschluss des Bundesrates Verordnungsvorschlag v. 7.7.2017, Drs.: 438/17 (B)(2) |
2017-5: Vorschlag zur Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors v. 2.5.2017 , COM(2017)256 final |