Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Am 22.9.2017 hat der Bundesrat entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse der Verordnung gem. Art. 80 Abs. 2 GG zugestimmt.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Daneben erinnert der Bundesrat den Bund an seine Zusicherung aus der Bund-Länder-Einigung aus Dezember 2014, wonach den Nutzern drahtloser Produktionsmittel auch zukünftig entsprechend ihrer Bedeutung für die Rundfunk-, Kultur- und Kreativbranche Zugang zu ausreichend Frequenzspektrum gewährleistet werden soll und in der die Bundesnetzagentur zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den Frequenzbedarf der vorgenannten Nutzergruppen trotz der insoweit vorgebrachten Bedenken mit ihrem Frequenzkonzept zuverlässig decken könne.

Text der Vorversion(en):


Am 11.9.2017 gaben die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung ab.


Am 2.8.2017 wurde die von der Bundesregierung beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung veröffentlicht.

Die Verordnung dient dem Ziel, Zuweisungen an Funkdienste und Nutzungsbestimmungen in vielen Frequenzbereichen an die Beschlüsse der im November 2015 abgehaltenen Weltfunkkonferenz der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) anzupassen.

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



2017-9: Beschluss des Bundesrates v. 22.9.2017, Drs.: 590/17(B)

2017-9: Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.9.2017, Drs.: 590/1/17

2017-8: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung v. 2.8.2017, Drs.: 590/17



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.06.2018 10:37

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