Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU
Am 20.9.2019 hat der Bundesrat einen Beschluss veröffentlicht, dass dieser von der Vorlage Kenntnis genommen hat.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 20.9.2019 hat der Bundesrat einen Beschluss veröffentlicht, dass dieser von der Vorlage Kenntnis genommen hat.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):
Am 29.5.2019 hat die EU-Kommission Leitlinien zur Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Leitlinen sollen das Zusammenwirken dieser Verordnung und der Datenschutz-Grundverodung beschreiben, insbesondere im Hinblick auf Datensätze, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht-personenbezogenen Daten bestehen".
Die Leitlinien sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, das System besser zu verstehen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Factsheet der EU-Kommission.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 28.11.12018 wurde die Verordnung (EU) 2018/1807 vom 14.11.2018 im Amtsblatt der EU verkündet.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 24.11.2017 hat der Bundesrat beschlossen, gem. §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.
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Am 13.11.2017 gaben die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu dem Verordnungsvorschlag ab.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat u.a. zu dem Entwurf dahingehend kritisch Stellung zu nehmen, als dass die Auswahl des Speicherortes für Daten bis zur Festlegung einheitlicher Anforderungen an die Art und Weise der Datenhaltung auf EU-Ebene den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
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Am 10.10.2017 unterrichtete die EU-Kommission die Bundesregierung von einem Verordnungsvorschlag hinsichtlich eines Rahmens für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU.
Mit dieser soll sichergestellt werden, dass einheitliche Regeln in der gesamten Union gleichzeitig Anwendung finden. Dies sei besonders wichtig, um bestehende Beschränkungen zu beseitigen und neue von Seiten der Mitgliedsstaaten zu verhindern, Rechtssicherheit für die betroffenen Diensteanbieter und Nutzer garantieren und so das
Vertrauen in den grenzüberschreitenden Datenverkehr sowie in Datenspeicherungs- und sonstige Datenverarbeitungsdienste zu stärken.
Am 13.9.2017 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU veröffentlicht.
Beatrice Goihl, ecambria eperts - Köln
2019_9_BR Drucks. 268/19 v. 20.09.2019 |
2019_5_Leitlinien der EU-Kommission v. 29.05.2019 |
2018_11_VO (EU)2018/1807 v. 14.11.2018 |
2017-11: Beschluss des Bundesrates v. 24.11.2017, Drs.: 678/17(B) |
2017-11: Empfehlungen der Ausschüsse v. 13.11.2017, Drs.: 678/1/17 |
2017-10: Unterrichtung v. 10.10.2017, Drs.: 678/17 |
2017_7_ VO-Vorschlag der Kommission, 13.09.2017 |