Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU

Am 20.9.2019 hat der Bundesrat einen Beschluss veröffentlicht, dass dieser von der Vorlage Kenntnis genommen hat.

 

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 20.9.2019 hat der Bundesrat einen Beschluss veröffentlicht, dass dieser von der Vorlage Kenntnis genommen hat.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

_____________

 

 

Text der Vorversion(en):


Am 29.5.2019 hat die EU-Kommission Leitlinien zur Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Leitlinen sollen das Zusammenwirken dieser Verordnung und der Datenschutz-Grundverodung beschreiben, insbesondere im Hinblick auf Datensätze, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht-personenbezogenen Daten bestehen".

Die Leitlinien sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, das System besser zu verstehen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Factsheet der EU-Kommission.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

_____________

 

Am 28.11.12018 wurde die Verordnung (EU) 2018/1807 vom 14.11.2018 im Amtsblatt der EU verkündet.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

____________

 

Am 24.11.2017 hat der Bundesrat beschlossen, gem. §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

____________

Am 13.11.2017 gaben die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu dem Verordnungsvorschlag ab.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat u.a. zu dem Entwurf dahingehend kritisch Stellung zu nehmen, als dass die Auswahl des Speicherortes für Daten bis zur Festlegung einheitlicher Anforderungen an die Art und Weise der Datenhaltung auf EU-Ebene den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

____________

Am 10.10.2017 unterrichtete die EU-Kommission die Bundesregierung von einem Verordnungsvorschlag hinsichtlich eines Rahmens für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU.

Mit dieser soll sichergestellt werden, dass einheitliche Regeln in der gesamten Union gleichzeitig Anwendung  finden. Dies sei besonders wichtig, um bestehende Beschränkungen zu beseitigen und neue von Seiten der Mitgliedsstaaten zu verhindern, Rechtssicherheit für die betroffenen Diensteanbieter und Nutzer garantieren und so das
Vertrauen in den grenzüberschreitenden Datenverkehr sowie in Datenspeicherungs-  und sonstige Datenverarbeitungsdienste zu stärken.

Am 13.9.2017 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU veröffentlicht.

 

Beatrice Goihl, ecambria eperts - Köln



2019_9_BR Drucks. 268/19 v. 20.09.2019

2019_5_Leitlinien der EU-Kommission v. 29.05.2019

2018_11_VO (EU)2018/1807 v. 14.11.2018

2017-11: Beschluss des Bundesrates v. 24.11.2017, Drs.: 678/17(B)

2017-11: Empfehlungen der Ausschüsse v. 13.11.2017, Drs.: 678/1/17

2017-10: Unterrichtung v. 10.10.2017, Drs.: 678/17

2017_7_ VO-Vorschlag der Kommission, 13.09.2017



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.12.2019 16:30

zurück zur vorherigen Seite