Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Am 3.11.2017 hat der Bundesrat beschlossen entsprechend der Empfehlung des federführenden Ausschusses zu dem Vortschlag Stellung zu nehmen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 23.10.2017 gaben die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu dem Richtlinienvorschlag ab.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtssausschuss empfehlen dem Bundesrat, kritisch zu der Entwicklung Stellung zu nehmen, dass die EU vermehrt im Bereich des Strafrechts gesetzgeberisch tätig wird.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten empfiehlt von der Vorlage gem. §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
Text der Vorversion(en):Am 25.9.2017 unterrichtete die EU-Kommission den Bundesrat von dem Vorschlag für eine e Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung
von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln.
Gegenstand dieser Richtlinie ist die Anpassung des gegenwärtigen Rahmenbeschlusses 2001/413/JI an die neuen Herausforderungen und technologischen Entwicklungen wie virtuelle Währungen und mobile Zahlungen.
Mit der Richtlinie sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
1. Schaffung eines klaren, soliden und technologieneutralen politischen/rechtlichen Rahmen
2. Beseitigung der operativen Hindernisse, die die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung behindern sowie
3. die Verbesserung der Prävention.
Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln
2017-11: beschluss des Bundesrates v. 3.11.2017, Drs.: 653/17(B) |
2017-10: Empfehlung der Ausschüsse v. 23.10.2017, Drs.: 653/1/17 |
2017-9: Unterrichtung v. 25.9.2017, Drs.: 653/17 |