VO über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
Am 2.5.2018 hat die EU die VO über grenzüberschreitende Paketzustelldienste im Amtsblatt veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 2.5.2018 hat die EU die VO über grenzüberschreitende Paketzustelldienste im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 22.5.2018 in Kraft mit Ausnahme von Art. 8 (Sanktionen), der erst ab 23.11.2019 gilt. Der Ministerrat hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Text der Vorversion(en):Am 18.4.2018 haben die Präsidenten des EU-Parlaments und des EU-Rats den Vorschlag unterzeichnet.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
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Am 12.4.2018 hat das EU-Parlament einstimmig für den Vorschlag gestimmt.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 19.10.2016 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuss befindet die Maßnahmen für unverzichtbar, aber nicht weitgehend genug und kritisiert das Zögern bis Ende 2018 für Regulierungsmaßnahmen.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 25.5.2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste veröffentlicht. Ziel ist, den Online-Handel zu stärken. Nach einer Erhebung von 2014 tätigten nur 15% der Verbraucher Online-Käufe in anderen EU-Ländern, 44% hingegen im Inland. 84% der Online-Käufe stammten aus dem Land, in dem das verkaufende Unternehmen ansässig war. Hemmnis laut Verbraucher und kleiner Unternehmen sei, dass sie Probleme mit der Paketzustellung und insbesondere die hohen Preise davon abhielten, mehr in anderen Mitgliedstaaten zu kaufen bzw. mehr dorthin zu verkaufen.
Untersuchungen zeigten, dass die von Universaldienstanbietern für grenzüberschreitende Leistungen verlangten öffentlichen Preise oft drei- bis fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife lägen, ohne dass diese Unterschiede nicht auf Arbeitskosten oder sonstige Kosten im Bestimmungsland zurückgeführt werden könnten. Gründe dafür seien relativ hohe Barrieren für den Markteintritt (z. B. durch versunkene Kosten), unwirksame, inkohärente oder gar nicht existente Regulierungsaufsicht und Informationsmangel über den Paketzustellungsmarkt und über die verfügbaren Dienste, Anbieter und Preise. Dem will die Verordnung Abhilfe schaffen.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2018_05_VO über grenzüberschreitende Paketz ustelldienste_EU-Drs. ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 19_2.5. |
2016_10_Stellungnahme des EWSA_EU-Drs. COM(2016) 285 final - 2016/0149 (COD)_19.10. |
2016_05_Annex zum VO-Vorschlag der EU-Kommission_EU-Drs. COM(2016) 285 final - 2016/0149 (COD)_25.5 |
2016_05_VO-Vorschlag der EU-Kommission_EU-Drs. COM(2016) 285 final - 2016/0149 (COD)_25.5 |