VO zu den Europäischen Herausgabe- und Aufrechterhaltungsbefehlen in Strafsachen
Am 29.1.2019 hat die FDP-Fraktion einen Antrag zur Wahrung der Grundrechte bei der Einführung E-Evidence eingebracht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 29.1.2019 hat die FDP-Fraktion einen Antrag zur Wahrung der Grundrechte bei der Einführung E-Evidence eingebracht. Die Bundesregierung möge rechtsstaatlich orientierte Bedenken gegen die geplanten Regelungen einschließlich eines bilerateln Abkommen mit den USA äußern. So sei bislang nicht ausreichend sichergestellt, dass die bestehenden hohen Schutzstandards für Verkehrsdaten sowie die Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung gewährleistet blieben. Die Abfrage von Inhalts- und Verbindungsdaten sei nach deutschem Verfassungsrecht nur unter engen Voraussetzungen und nach einem strengen Maßstab und richterlicher Genehmigung zulässig. Ferner bedürfe es des Schutzes bestehender Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte sowie Daten weiterer schützenswerter Personenkreise (etwa Rechtsanwälte, Psychologen oder Journalisten).
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 24.10.2018 hat die Europäische Kommission den Bundesrat über ihre Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss unterrichtet.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 6.7.2018 hat der Bundesrat seinen Beschluss gefasst.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 25.6.2018 haben die Bundesratsausschüsse ihre Empfehlungen für eine Stellungnahme abgegeben. Darin möge er den erhöhten Verwaltungsaufwand anmahnen und die Verankerung des Marktortprinzips begrüßen. Eine stärkere Einbindung des Vollstreckungsapparates sei unbedingt erforderlich.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 18.6.2018 hat die Europäische Kommissin den Bundesrat über den VO-Vorschlag unterrichtet.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
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Am 17.4.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Europäischen Herausgabe- und Aufrechterhaltungsbefehle (European Production and Preservation Orders; EPO, EPrO) in Strafsachen veröffentlicht.
Martin Schallbruch verfasste bereits eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte. Anstelle eines European Investigation Order (EIO) oder eines Rechtshilfeersuchens werden die Diensteanbieter verpflichtet, die von den Behörden geforderten Daten binnen 10 Tagen herauszugeben, in Eilfällen sogar binnen 6 Stunden bzw. das Löschen oder Überschreiben vorhandener Daten wird verhindert, um ein anschließendes Rechtshilfeersuchen, EIO oder EPO zu ermöglichen. Verbände und Unternehmen kritisierten den abzuschätzenden Aufwand sowie die geplante Übertragung der Verantwortung für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnungen.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2019_01_Antrag der FDP-Fraktion zur Wahrung der Grundrechte bei der Einführung E-Evidence_BT-Drs. 19/7422_29.1. |
2018_10_Stellungnahme der EU-Kommission_BR-Drs. 215/18 (Beschluss)_24.10. |
2018_07_BR-Beschluss_BR-Drs. 215/18 (Beschluss)_6.7. |
2018_06_BR-Ausschussempfehlungen_BR-Drs. 215/1/18_25.6. |
2018_06_BR-Unterrichtung durch die EU-Kommission_zur BR-Drs. 215/18_18.6. |
2018_04_Annex zum VO-Vorschlag für Europäische Herausgabe- und Aufrechterhaltungsbefehle in Strafsachen_2018/0108 (COD)_17.4. |
2018_04_VO-Vorschlag für Europäische Herausgabe- und Aufrechterhaltungsbefehle in Strafsachen_2018/0108 (COD)_17.4. |