VO über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen

Am 8.3.2018 hat die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 8.3.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen veröffentlicht. Sie soll zur Vertiefung der Kapitalmarktunion dienen, vor allem hinsichtlich des Zugangs zu Finanzierungen für innovative Unternehmen, Start-up-Unternehmen und andere nicht börsennotierte Unternehmen. Bislang stünden "Informationsasymmetrien" im Wege. Crowdfunding sei eine neue Form technologiegestützter Finanzdienstleistungen neben Bankkrediten, für Geschäftsprojekte mit Finanzierungsbedarf passende Investoren zu finden.

Die Frist zur Stellungnahme für den Bundesrat läuft am 14.5.2018 ab.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2018_03_Annex zum VO-Vorschlag über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen_2018/0048 (COD)_8.3.

2018_03_ VO-Vorschlag über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen_2018/0048 (COD)_8.3.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:44

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