RL zur Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz
Am 27.4.2018 hat der Bundesrat seine Stellungnahme veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 27.4.2018 hat der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüse gemäß einen Beschluss veröffentlicht.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
___________
Text der Vorversion(en):Am 16.4.2018 haben die Ausschüsse des Bundesrates Empfehlungen für dessen Stellungnahme abgegeben. Demnach werde das Verbot der grenzüberschreitenden Fairness verletzt, wenn mit deutschen und europäischen Daten er-zielte Gewinne nicht besteuert werden. Der Bundesrat möge der Kommission zustimmen, dass die effektive Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle langfristig nur global gelingen könne. Ansonsten drohe ein Verteilungswettbewerb zwischen den Staaten. Um Nachteile für die deutsche Wirtschaft zu verhindern, müsse die vorgeschlagene Einführung einer digitalen Betriebsstätte verbindlich und einvernehmlich, mindestens auf OECD-Ebene, durchgeführt werden. Die Schaffung einer digitalen Betriebsstätte allein auf europäischer Ebene sei abzulehnen. Allerdings könne man Zwischenlösungen erwägen. Vorschläge für eine in Europa einheitliche Herangehensweise seien verschiedenartigen nationalen Maßnahmen vorzuziehen. Man sehe die Gefahr für neue Verwerfungen im Binnenmarkt, die den Exportstandort Deutschland treffen könnten.
Der Kreis der von der Interimssteuer betroffenen Unternehmen solle weiter eingegrenzt werden. Unternehmen, die digitale Dienstleitungen in Form von Werbung und Vermittlung nur als Nebengeschäft erbrächten, sollten von der Anwendung ausgenommen werden. Zudem sollte die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
___________
Am 21.3.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz herausgegeben. Die Digitalisierung wachse stärker als die Wirtschaft insgesamt, übe jedoch auch Druck auf die internationalen Steuersysysteme aus, da sich die Geschäftsmodelle änderten. Die Anwendung der bestehenden Körperschaftsteuervorschriften auf die digitale Wirtschaft habe zu einer Diskrepanz zwischen dem Ort der Gewinnbesteuerung und dem Ort der Wertschöpfung geführt. Der vorliegende Vorschlag ziele darauf ab, eine umfassende Lösung für die mit der digitalen Wirtschaft zusammenhängenden Fragen innerhalb der vorhandenen Körperschaftsteuersysteme der Mitgliedstaaten zu finden. Er sehe ein gemeinsames System für die Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten in der EU vor, das die Merkmale der digitalen Wirtschaft angemessen berücksichtige.
Kerninhalte sind: Vorschriften für die Ermittlung des steuerlichen Anknüpfungspunkts für grenzüberschreitend tätige digitale Unternehmen ohne physische Präsenz (im Folgenden "signifikante digitale Präsenz"). Hierzu würden neue Indikatoren benötigt, um Besteuerungsrechte der Mitgliedstaaten in Bezug auf die neuen digitalen Geschäftsmodelle zu begründen und zu schützen. Zweitens bedürfe es Grundsätzen für die Zuordnung von Gewinnen zu einem digitalen Unternehmen, durch die die Wertschöpfung digitaler Geschäftsmodelle besser erfasst würden, die in hohem Maß von immateriellen Vermögenswerten abhingen.
Die Frist für die Subsidiaritätsstellungnahme läuft am 17.5.2018 ab.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)
2018_04_BR-Beschluss zur Stellungnahme_BR-Drs. 94/18 (Beschluss)_27.4. |
2018_04_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 94/1/18_16.4. |
2018_03_Annex zum RL-Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz_COM(2018) 147 final - 2018/0072 (CNS)_21.3. |
2018_03_RL-Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz_COM(2018) 147 final - 2018/0072 (CNS)_21.3. |