EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Am 14.5.2018 wurde die aktualisierte Richtlinie vom EU-Rat angenommen. Diese tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 14.5.2018 wurde die aktualisierte Richtlinie vom EU-Rat, nach der ersten Lesung und Annahme des EU-Parlaments vom 19.4.2018, angenommen.
Text der Vorversion(en):Am 19.4.2018 hat das EU-Parlament der im Dezember mit dem Rat erzielten Vereinbarung zur fünften Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel sowie die "Panama-Papers"-Enthüllungen.
Siehe hierzu auch die Meldung von CRonline.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 5.7.2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG veröffentlicht.
Der Vorschlag enthält Maßnahmen, welche die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu verbessern und die Transparenz von finanziellen Transaktionen und Unternehmen innerhalb des präventiven Rechtsrahmens der Union, der Richtlinie (EU) 2015/8491 (im Folgenden die "vierte Geldwäsche-Richtlinie"), zu stärken.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2018_04_Zustimmung EU-Parlament_P8_TA-PROV(2018)0178_19.4. |
2016_07_ Vorschlag EU Kommission zur Änderung der Geldwäsche Richtlinie_2016/0208 (COD)_5.7. |