VO zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
Am 6.7.2018 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine VO zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten beschlossen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 6.7.2018 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine VO zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten beschlossen.
In der Stellungnahme schließt sich der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse vom 25.6.2018 an.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):Am 25.6.2018 wurden Empfehlungen der Ausschüsse für Fragen der EU, des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie des Wirtschaftsausschusses veröffentlicht.
In der Empfehlung wird ausgeführt, dass die Ausschüsse das Vorhaben der Kommission durch eine anbieterbezogene Regelung den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angebotsplatzierungen zu starken, befürworten.
Die Ausschüsse begrüßen weiterhin das Ziel, Fairness und Transparenzs bei der der gewerblichen Nutzung von Online-Plattformen zu stärken und hält die in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen für geeignet, dieses Ziel zu erreichen.
In der Stellungnahme werden allerdings Bedenken formuliert, dass die Regelungen zT hinderlich für digitale Geschäftsmodelle sein könnten. Dies sieht er insb. begründet durch
- die rechtliche Gleichbehandlung aller Online-Plattformen
- die Schaffung von neuen Markteintrittsbarrieren
- strenge Regulierung, die Wachstumshindernisse bedeuten kann und damit neue Plattformkonzepte behindert
- die vorwiegende Betroffenheit von innovationsorientieren kleinen und mittleren Unternehmen außerhalb der Internetwirtschaft
- dieselben regulatorischen Pflichten für kleine Unternehmen wie für große, marktbeherrschende Digitalplattformen
Darüber hinaus wird angeregt, den Schutz vor manipulierten Bewertungen zu erweitern und zu prüfen, wie kleine und mittlere Anbieter vor unangemessener Benachteiligung durch ein rein provisionsgestütztes Angebots-Ranking, das regelmäßig größere Anbeiter begünstigt, geschützt werden können.
Zudem sollten die Plattformbetreiber verpflichtet werden, die Infrastruktur der Plattform technisch so zu gestalten, dass es dem gewerblichen Nutzer möglich ist, sich wettbewerbs- und urheberrechtskonform zu verhalten.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 26.4.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine VO zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten veröffentlicht.
Der Vorschlag adressiert insb. Online-Plattformen, bei denen die Online-Vermittlung von datengesteuerten Netzeffekten profitiert und dazu führen, dass tendenziell nur eine begrenzte Anzahl von Online-Plattformen pro Wirtschaftssegment erfolgreich sind.
Aufgrund der Abhängigkeit von Unternehmen von bestimmten Online-Diensten, können diese potenziell schädliche Handelspraktiken anwenden, die geeignet sind, den Absatz der gewerblichen Nutzer einzuschränken und zu beeinflussen.
Der derzeitige Rechtsrahmen ist ggfs. nicht geeignet, diese Handelspraktiken zu verhindern oder wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten. Der VO-Vorschlag soll insofern einheitliche Vorschriften verbindlich festlegen, die ein faires und vertrauenswürdiges Online-Geschäftsumfeld zu gewährleisten.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2018_07_Stellungnahme des BRat v. 6.7.2018 |
2018_06_Empfehlungen der Ausschüsse v. 25.6.2018 |
2018_04_VO-Vorschlag des EU-Parlaments_26.4. |