Gesetz zur Umsetzung der Geheimnisschutz-RL (EU) 2016/943
Am 25.4.2019 wurde das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung im BGBl. verkündet.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 25.4.2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissenvor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung im BGBl. verkündet.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):
Am 18.4.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissenvor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 13.3.2019 haz der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz seine Beschlussempfehlung und Bericht veröffentlicht.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzesentwurfs in geänderter Fassung. Die Änderungen beinhalten insbesondere eine Präzisierung des Begriffs des Geschäftsgeheimnisses, die Umgestaltung des § 5 des Gesetzentwurfs von einem Rechtfertigungsgrund in eine Tatbestandsausnahme und dort in Nummer 2 die Klarstellung, dass es nicht allein auf die Absicht des Hinweisgebers ankommt, sondern auch Mischmotivationen erfasst werden.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 4.10.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung veröffentlicht.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 18.7.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung veröffentlicht.
Inhaltlich hat sich die Bundesregierung dem Referentenentwurfs des BMJV vom 19.4.2018 angeschlossen.
Siehe hierzu auch die Mitteilung des BMJV v. 18.7.2018.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Am 19.4.2018 hat das BMJV einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richltinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung veröffentlicht.
Die RL soll durch ein neues Stammgesetz in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht wird. Bislang wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen von einer Vielzahl von Vorschriften gewährleistet, was zur Umsetzung der Vorgaben aus der RL allerdings nicht ausreicht.
Abschnitt 1 des Gesetzes sieht allgemeine Regelungen vor, während Abschnitt 2 die Ansprüche des Inhabers eines Geschäftsgeheimnisses gegen den Rechtsverletzer enthält. Abschnitt 3 trifft Regelungen zum zivilgerichtlichen Verfahren. Abschnitt 4 enthält die zuvor in den §§ 17 bis 19 UWG geregelten Strafvorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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2019_4_BGBl. Teil I 2019 Nr. 13_Gesetz v. 18.4.2019 |
2019_3_Beschlussempfehlung des Ausschusses v. 13.3.2019 |
2018_10_GesetzesE Drucks. 19/4724 v. 04.10.2018 |
2018_07_RegE v. 18.7.2018 |
2018_04_RefE v. 19.4.2018 |