Vorschlag für eine VO zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit

Am 8.10.2018 haben die Ausschüsse ihre Empfehlungen bezüglich des Vorschlags für eine VO zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am  8.10.2018 haben der federführende Ausschuss für Fragen der EU, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelgenheiten ihre Empfehlungen hinsichtlich einer Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage der Kommission veröffentlicht.

Als einzige Ergänzung solte in Erwägungsgrund 16 des Verordnungsvorschlags das Kriterium aufgenommen werden, dass die Akkreditierung im öffentlichen Sektor eine diesbezügliche Fachkompetenz aufweisen muss. Damit würde sichergestellt, dass sich auch öffentliche Stellen mit Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit für die Kompetenzgemeinschaft akkreditieren können. 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Text der Vorversion(en):


Am 12.9.2018 hat die Kommission einen Vorschlag für eine VO zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren veröffentlicht.

Die Union soll sich besser vor Cyberbedrohungen schützen können, da sowohl die zivile Infrastruktur als auch die militärischen Kaoazitäten auf sichere digitale Systeme angewiesen sind.

Das Kompetenzzentrum soll die Arbeit und die Koordinierung des Netzes erleichtern und die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit fördern, die Technologieagenda im Bereich der Cybersicherheit vorantreiben und den Zugang zu dem so zusammengeführten Fachwissen erleichtern. Das Kompetenzzentrum soll die Vergabe von Finanzhilfen und die Abwicklung der Auftragsvergabe übernehmen.

Das Kompetenzzentrum in Form einer europäischen Partnerschaft eingerichtet, wodurch gemeinsame Investitionen durch die Union, die Mitgliedstaaten und/oder die Industrie vereinfacht werden. Die Mitgliedstaaten sollen einen angemessenen Betrag zu den Maßnahmen des Kompetenzzentrums und des Netzes beisteuern müssen.

Ein solcher umfassender Ansatz soll es ermöglichen, die Cybersicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von der Forschung bis zur Einführung und Verbreitung wichtiger Technologien - zu unterstützen.

Folgende Probleme sollen mit der Initiative gelöst werden:

  • Unzureichende Zusammenarbeit zwischen den nachfragenden und anbietenden Marktteilnehmern im Bereich der Cybersicherheit.
  • Fehlen eines wirksamen Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in der Industrie.
  • Unzureichende Zusammenarbeit innerhalb der und zwischen den Forschungs- und Industriekreisen.
  • Unzureichende Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit.
  • Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
  • Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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2018_10_Empfehlungen Ausschüsse Drucks. 442/1/18 v. 08.10.2018

2018_08_Vorschlag VO der Kommision v. 12.9.2018



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2019 13:09

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