Das Anti-Abmahnmissbrauchsgesetz
Am 11.9.2018 hat das BMJV einen Referentenentwurf herausgegeben.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 11.9.2018 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Anti-Abnahmmissbrauchsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf wurde soweit positiv aufgenommen.
Ziel ist die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen durch höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen. Bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie z. B. Automobilen soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.
Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)
2018_09_Referentenentwurf zum Anti-AbmahnmissbrauchsG_11.9. |