Reform der AVMD-Richtlinie
Am 2.10.2018 hat das EU-Parlament die Reform der AVMD-Richtlinie beschlossen.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 2.10.2018 hat das EU-Parlament die Änderungen der Richtlinie über audiovisuelle Medien (AVMD-Richtlinie) beschlossen.
Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)
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Text der Vorversion(en):Am 27.4.2018 haben sich die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und der bulgarische Ratsvorsitz auf eine Reform der AVMD-Richtlinie geeinigt. Siehe hierzu die Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Autorin: Shari Heep, Mag.iur. (Universität zu Köln)
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Am 25.5.2016 hat die Kommission einen Entwurf zur Reform der Richtlinie über audiovisuelle Medindienste (2010/13/EU) veröffentlicht. Folgende Punkte sieht der Entwurf vor:
- Verbesserung des Minderjährigenschutzes vor schädlichen Inhalten
- Verhinderung von Aufrufen zu Hass und Gewalt
- Stärkung der Regierungsstellen für audiovisuelle Medien
- Förderung der europäischen Kreativität durch Verpflichtung der Fernsehveranstalter, dass 50% der Sendezeit mit europäischen Inhalten gefüllt werden
- 20% der Inhalte von On-Demand-Streaming-Plattformen sollen europäischen Ursprungs sein
- Zukünftig soll für die Fernsehveranstalter eine freie Verteilung der Werbung im Tagesverlauf möglich sein
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.5.2016.
Autorin: Shari Heep, Mag.iur. (Universität zu Köln)
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2018_10_Beschluss EU-Parlament v. 02.10.2018 |
2016_5_Entwurf Änderung RL 2010/13/EU der Kommission v. 25.05.2016 |